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Berufshaftpflichtversicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler — unverzichtbar für Freiberufler, Berater und viele weitere Berufsgruppen.

Was ist die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung — auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt — schützt Sie als Freiberufler oder beratend Tätigen vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Während die Betriebshaftpflicht vorrangig Personen- und Sachschäden abdeckt, konzentriert sich die Berufshaftpflicht auf reine Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Beratung, falsche Gutachten oder Planungsfehler entstehen können.

Warum brauchen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?

Ein einziger Beratungsfehler kann hohe finanzielle Schäden verursachen — und Sie haften persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen:

Was ist versichert?

Vermögensschäden

Finanzielle Schäden Ihrer Kunden durch fehlerhafte Beratung, falsche Berechnungen oder versäumte Fristen.

Beratungsfehler

Schutz bei Irrtümern, Fehleinschätzungen und unvollständiger Beratung, die zu Vermögenseinbußen führen.

Planungsfehler

Absicherung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige bei fehlerhaften Plänen und Gutachten.

Fristversäumnisse

Deckung bei Vermögensschäden durch versäumte Fristen, Termine oder nicht eingehaltene Deadlines.

Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Schutz bei unbeabsichtigter Offenlegung vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse.

Rechtsverteidigungskosten

Übernahme der Kosten für Anwälte und Gerichte bei der Abwehr berechtigter und unberechtigter Forderungen.

Für wen ist sie besonders wichtig?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem für beratende und planende Berufe unverzichtbar:

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Das brauchen wir für Ihr Angebot

Häufige Fragen

Insbesondere für Berufe mit Beratungs- oder Gutachtertätigkeit, etwa Steuerberater, Architekten, IT-Consultants oder Ärzte, bei denen bereits ein Beratungsfehler hohe Vermögensschäden auslösen kann.

Ja — die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden aus dem laufenden Betrieb, die Berufshaftpflicht hingegen reine Vermögensschäden aus fehlerhafter beruflicher Beratung oder Tätigkeit.

Mit einer Rückwirkungsklausel können auch Schäden aus bereits abgeschlossenen, aber noch nicht verjährten Aufträgen mitversichert werden.

Genau das ist der Kern der Berufshaftpflicht — sie deckt finanzielle Schäden, die durch einen Beratungs- oder Ausführungsfehler entstehen, auch ohne direkten Personen- oder Sachschaden.

Ja — gerade als EPU tragen Sie das volle persönliche Haftungsrisiko, eine Berufshaftpflicht ist hier besonders wichtig.

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Lassen Sie uns gemeinsam den passenden Berufshaftpflichtschutz für Ihre Tätigkeit finden. Unabhängig, persönlich und kostenlos.