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Versicherungsmakler oder Versicherungsagent?

Beide vermitteln Versicherungen — aber sie stehen auf unterschiedlichen Seiten. Was der Unterschied für Sie bedeutet, erklären wir hier.

Der Unterschied auf einen Blick

Ein Versicherungsagent ist von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen ständig mit der Vermittlung betraut und handelt in deren Namen. Ein Versicherungsmakler muss dagegen überwiegend die Interessen seiner Kundinnen und Kunden wahren — auch wenn er für beide Seiten tätig ist.

VersicherungsagentVersicherungsmakler
Steht auf der Seiteder Versicherung(en), mit denen ein Agenturvertrag bestehtüberwiegend der Kundin bzw. des Kunden (§ 27 MaklerG)
AngebotProdukte der eigenen Vertragsgesellschaft(en)Vergleich mehrerer Gesellschaften; Einschränkungen muss er ausdrücklich mitteilen (§ 28 MaklerG)
BezahlungProvision der VersicherungProvision der Versicherung, in der Prämie enthalten — für Sie keine Zusatzkosten

Was ein Makler laut Gesetz für Sie tun muss

Das Maklergesetz schreibt Versicherungsmaklern konkrete Pflichten vor (§ 28 MaklerG). Unter anderem muss ein Makler:

  • Ihr Risiko analysieren und ein passendes Deckungskonzept erstellen und dokumentieren,
  • den nach den Umständen bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln,
  • Ihre Polizze prüfen und Ihnen alle Vertragsunterlagen aushändigen,
  • Sie vor und nach einem Schadenfall unterstützen, besonders bei wichtigen Fristen,
  • bestehende Verträge laufend überprüfen und Verbesserungen vorschlagen.

Wann ist ein Makler die bessere Wahl?

Ein Makler lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Versicherungen haben, Angebote verschiedener Gesellschaften vergleichen möchten oder im Schadenfall jemanden an Ihrer Seite haben wollen, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt. Wer bewusst bei einer bestimmten Gesellschaft bleiben möchte, ist bei deren Agentin oder Agent gut aufgehoben.

Wie wechsle ich zu einem Makler?

Sie müssen dafür nichts kündigen. Mit einer Maklervollmacht übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge, prüfen sie und schlagen bei Bedarf Verbesserungen vor. Wir vergleichen die Angebote von 28 Versicherungsgesellschaften und sind als Maklerbüro in Breitenwaida, Bezirk Hollabrunn, persönlich für Sie erreichbar.

Rechtsgrundlagen: Maklergesetz (MaklerG) §§ 26–28; Wirtschaftskammer Österreich, Leitbild der Versicherungsagenten. Stand Oktober 2026.

Fachlich geprüft von Agnieszka Valenta, Versicherungsmaklerin · Stand: Oktober 2026

Verträge kostenlos prüfen lassen

Sie möchten wissen, was ein Makler bei Ihren bestehenden Versicherungen verbessern könnte? Wir sehen sie uns kostenlos an und zeigen Ihnen Lücken und Sparpotenzial.