Startseite › Privatversicherung › KFZ-Versicherung
Gesetzlich vorgeschrieben, individuell gestaltet — der optimale Schutz für Ihr Fahrzeug auf Österreichs Straßen.
Die KFZ-Versicherung ist in Österreich eine gesetzliche Pflichtversicherung für jedes zugelassene Kraftfahrzeug. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls — sowohl gegenüber Dritten als auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht bis hin zur umfassenden Vollkaskoversicherung können Sie den Schutz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Jedes in Österreich zugelassene Fahrzeug muss mindestens haftpflichtversichert sein. Doch es gibt noch weitere gute Gründe für einen umfassenden Versicherungsschutz:
Gesetzlich vorgeschriebene Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
Schützt Ihr Fahrzeug vor Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden, Hagel, Sturm und weiteren Elementarereignissen.
Umfassender Schutz inklusive selbstverschuldeter Unfälle und Vandalismus — zusätzlich zu allen Teilkasko-Leistungen.
Zusätzlicher Schutz für alle Insassen bei Unfällen — unabhängig von der Verschuldensfrage.
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Straßenverkehr.
Soforthilfe bei Pannen, Abschleppkosten, Mietwagen und Übernachtungskosten im In- und Ausland.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter in Österreich Pflicht. Darüber hinaus ist eine Kaskoversicherung besonders empfehlenswert für:
Ja. Jedes zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss in Österreich mindestens haftpflichtversichert sein. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht angemeldet und nicht bewegt werden.
Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten. Die neue Gesellschaft übernimmt den bestehenden Bonus-Malus-Stand anhand der Vorversicherungsbestätigung Ihres bisherigen Versicherers.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall oder bei Verkauf des Fahrzeugs.
Der Verlust von Schlüsseln ist in der Regel kein Fall für die KFZ-Versicherung, sondern für die Haushaltsversicherung. Ich prüfe gerne, welche Ihrer Polizzen hier greift.
Ja, das ist genau der Unterschied zur Teilkasko: Die Vollkasko übernimmt auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, abzüglich Selbstbehalt.
Die Prämie richtet sich unter anderem nach Fahrzeugtyp, Motorleistung und Neuwert. Bei einem Fahrzeugwechsel berechne ich Ihnen gerne die neue Prämie, bevor Sie sich entscheiden.
Lassen Sie uns gemeinsam den optimalen KFZ-Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug finden. Unabhängig, persönlich und kostenlos.