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Betriebsunterbrechungsversicherung

Sichern Sie die Existenz Ihres Unternehmens — auch wenn der Betrieb durch unvorhergesehene Ereignisse zum Stillstand kommt.

Was ist die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) sichert Ihr Unternehmen finanziell ab, wenn der Betrieb durch ein versichertes Ereignis zum Stillstand kommt. Sie ersetzt den entgangenen Gewinn und übernimmt die fortlaufenden Fixkosten wie Miete, Gehälter und Kreditraten — so bleibt Ihr Unternehmen auch während einer erzwungenen Pause wirtschaftlich überlebensfähig.

Warum brauchen Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Ein Brand, ein Wasserschaden oder eine Maschinenunfall können Ihren Betrieb für Wochen oder Monate lahmlegen. Die Folgen gehen weit über den Sachschaden hinaus:

Was ist versichert?

Entgangener Gewinn

Ersatz des Gewinns, den Ihr Unternehmen während der Unterbrechung erwirtschaftet hätte.

Fortlaufende Fixkosten

Übernahme von Miete, Gehältern, Leasingraten und anderen fixen Betriebskosten während des Stillstands.

Feuer & Explosion

Betriebsunterbrechung durch Brand, Explosion, Blitzschlag oder deren Folgeschäden.

Leitungswasserschäden

Stillstand durch Rohrbruch, Überflutung oder Wasserschäden an Betriebseinrichtungen.

Maschinenbruch

Unterbrechung durch den Ausfall wichtiger Maschinen und technischer Anlagen.

Mehrkosten

Übernahme von Mehrkosten zur Schadenminderung, z. B. Anmietung von Ersatzräumlichkeiten.

Für wen ist sie besonders wichtig?

Jedes Unternehmen, das von einem reibungslosen Betriebsablauf abhängig ist, sollte eine Betriebsunterbrechungsversicherung in Betracht ziehen:

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Das brauchen wir für Ihr Angebot

Häufige Fragen

Sie ersetzt den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Fixkosten (z. B. Miete, Gehälter), wenn der Betrieb durch ein versichertes Ereignis wie Brand oder Wasserschaden zum Stillstand kommt.

Sie wird meist als Ergänzung zu einer bestehenden Sach- oder Feuerversicherung abgeschlossen, da sie an dieselben versicherten Gefahren anknüpft.

Meist gibt es eine kurze Karenzzeit nach Schadenseintritt, danach beginnt die Entschädigungszahlung für den vereinbarten Zeitraum (Haftzeit).

Mit einer Rückwirkungsklausel für Zulieferbetriebe kann auch der Ausfall wichtiger Lieferanten eingeschlossen werden — das sollte individuell geprüft werden.

Grundlage ist meist der entgangene Deckungsbeitrag auf Basis der letzten Geschäftsjahre, den wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater ermitteln.

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