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Berufshaftpflicht für freie Berufe und Selbstständige

Wenn Sie allein beraten, planen oder behandeln, haften Sie für Fehler persönlich — die Berufshaftpflicht schützt Ihr Privatvermögen.

Was ist die Berufshaftpflicht für Selbstständige?

Die Berufshaftpflichtversicherung — auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt — deckt Schäden, die Ihren Kundinnen und Kunden durch einen Fehler in Ihrer Arbeit entstehen: eine falsche Auskunft, ein übersehener Termin, ein fehlerhaftes Gutachten. Für Ein-Personen-Unternehmen und freie Berufe ist sie oft die wichtigste betriebliche Versicherung, denn als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer steht zwischen dem Schaden und Ihrem Privatvermögen keine Gesellschaft. Personen- und Sachschäden deckt dagegen die Betriebshaftpflicht.

Warum brauchen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer haften Sie für berufliche Fehler mit Ihrem gesamten Privatvermögen:

Was ist versichert?

Vermögensschäden

Finanzielle Schäden Ihrer Kunden durch fehlerhafte Beratung, falsche Berechnungen oder versäumte Fristen.

Beratungsfehler

Schutz bei Irrtümern, Fehleinschätzungen und unvollständiger Beratung, die zu Vermögenseinbußen führen.

Planungsfehler

Absicherung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige bei fehlerhaften Plänen und Gutachten.

Fristversäumnisse

Deckung bei Vermögensschäden durch versäumte Fristen, Termine oder nicht eingehaltene Deadlines.

Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Schutz bei unbeabsichtigter Offenlegung vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse.

Rechtsverteidigungskosten

Übernahme der Kosten für Anwälte und Gerichte bei der Abwehr berechtigter und unberechtigter Forderungen.

Für wen ist sie besonders wichtig?

Besonders wichtig ist sie für alle, die allein oder mit wenigen Mitarbeitenden für Kundinnen und Kunden arbeiten:

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Das brauchen wir für Ihr Angebot

Häufige Fragen

Für Pflichtversicherungen schreibt das jeweilige Berufsrecht eine Mindestsumme vor. Ob sie für Ihr tatsächliches Risiko reicht, hängt von Ihren Auftragsgrößen ab — wir rechnen das gemeinsam mit Ihnen durch.

Ja — die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden aus dem laufenden Betrieb, die Berufshaftpflicht hingegen reine Vermögensschäden aus fehlerhafter beruflicher Beratung oder Tätigkeit.

Mit einer Rückwirkungsklausel können auch Schäden aus bereits abgeschlossenen, aber noch nicht verjährten Aufträgen mitversichert werden.

Genau das ist der Kern der Berufshaftpflicht — sie deckt finanzielle Schäden, die durch einen Beratungs- oder Ausführungsfehler entstehen, auch ohne direkten Personen- oder Sachschaden.

Ja — gerade als EPU tragen Sie das volle persönliche Haftungsrisiko, eine Berufshaftpflicht ist hier besonders wichtig.

Fachlich geprüft von Agnieszka Valenta, Versicherungsmaklerin · Stand: Oktober 2026

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Nennen Sie uns Ihre Tätigkeit und typische Auftragsgrößen — wir prüfen, ob eine Pflichtversicherung besteht und welche Deckungssumme Ihr Privatvermögen wirklich schützt.

Persönliche Beratung in Breitenwaida – für Kundinnen und Kunden im Bezirk Hollabrunn, im ganzen Weinviertel sowie in Wien und im Burgenland.