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Von Agnieszka Valenta · 23. Oktober 2026
Die meisten Versicherungen schließen Sie freiwillig ab. Einige schreibt das Gesetz aber vor. Hier die wichtigsten Pflichtversicherungen für Privatpersonen und Betriebe im Überblick.
Für jedes zugelassene Kraftfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen verursachen. Die Mindestversicherungssumme für Pkw beträgt seit 1. Jänner 2017 insgesamt 7,6 Mio. Euro (davon 6,3 Mio. Euro für Personen- und 1,3 Mio. Euro für Sachschäden). Den eigenen Schaden zahlt die Haftpflicht nicht – dafür gibt es die Kaskoversicherung.
In Wien und in Niederösterreich braucht jeder Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro. In Niederösterreich gilt das seit 1. Juni 2023 für alle Hunde; der Nachweis wird bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde vorgelegt und muss auf den Namen der Halterin bzw. des Halters lauten. In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln – wir klären das gerne für Ihren Wohnort.
Registrierungspflichtige Drohnen – etwa ab 250 Gramm oder mit Kamera – brauchen eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR). Die normale Privathaftpflicht oder Haushaltsversicherung reicht dafür nicht aus.
Für bestimmte Berufe ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für Versicherungsvermittler (§ 137c Gewerbeordnung). Ob für Ihren Beruf eine Pflicht besteht und welche Summen gefordert sind, prüfen wir gerne mit Ihnen.
Kasko, Haushalt, Eigenheim, Unfall oder Rechtsschutz sind freiwillig – aber oft sinnvoll. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt zum Beispiel nur bei Arbeits- und Wegunfällen, nicht in der Freizeit. Welche Absicherung zu Ihnen passt, besprechen wir gerne persönlich in Breitenwaida, am Telefon oder per Video.
Quellen: oesterreich.gv.at (Leistungen der Haftpflichtversicherung, Stand 28.04.2026; Registrierung der Drohnenbetreiber, Stand 09.04.2026; Arbeitsunfall, Stand 27.01.2026), Stadt Wien – Hundehaltung (05/2026), NÖ Hundehaltegesetz (LGBl. 56/2022), § 137c GewO. Stand: Oktober 2026.
Wir prüfen Ihre Polizzen – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Erstberatung: 02954 301 88 · office@agentur-valenta.at
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